Wirtschaftsingenieurwesen
Aktualisiert am 10. Oktober 2014 in Keine kategorie
1 am 2. Juli 2013

Steht nach dem Studium zum Wirtschaftsingenieur in der Urkunde, dass man nach den deutschen Ingenieurgesetzten berechtigt ist den Titel “Ingenieur” führen zu dürfen?

  • "Like" von
Antworten
0 am 10. Oktober 2014

Guten Tag Junghans,

dies ist unsererseits nicht vorgesehen. Es ist ja in den Ingenieursgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt, die Anerkennung erfolgt demnach durch die Bundesländer.

Unsere Hochschulen für Fernstudium und Weiterbildung verleihen Ihnen den akademischen Grad entsprechend Studiengang, den Sie bei uns erfolgreich abgeschlossen haben. In Ihrem Falle wäre dies: Bachelor of Engineering Wirtschaftsingenieurwesen.

Den Link zur Regelung in Baden-Württemberg hatte Frau Mette bereits genannt. Auch für alle weiteren Bundesländer gibt es die entsprechenden Gesetzgebungen, die Sie konsultieren können.

Beste Grüße

Karin Klich

  • "Like" von
Antworten
Abbruch