Urlaubssemester
Aktualisiert am 5. Juni 2014 in Keine kategorie
1 am 16. Dezember 2010

Das hört sich ja super an mit dem Urlaubssemester.

Was ist allerdings wenn man selbständig ist und gerade so wenig Einnahmen hat, dass man unterbrechen will. Oder gilt nur offilzielle Arbeitslosigkeit oder Attest vom Arzt (Krankeit)?

Kann man auch aus persönlichen Gründen, ohne Angabe von Gründen ein Urlaubssemester beantragen?

Und was sind die rechtlichen Konsequenzen? (Kündigungsfrist, etc)

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0 am 5. Juni 2014

Hallo Roberto,

das Urlaubssemester können Sie ab dem zweiten Semester beantragen. Sie haben die Wahl zwischen 1x 6 Monaten oder 2x 3 Monaten. Der Antrag muss schriftlich und aus triftigem Grund erfolgen z.B. Arbeitslosigkeit, längere Krankheit, außergewöhnliche und unvorhersehbare berufliche Belastung etc..

Während des Urlaubssemester erfolgt ein Zahlungs- und Lieferstopp, Sie können aber trotzdem auch in dieser Zeit Seminare besuchen, Klausuren schreiben oder Hausaufgaben einreichen.

Die Kündigungsfrist bleibt von der Beantragung des Urlaubsemesters unberührt, die kostenlose Nachbetreuungszeit reduziert sich um die in Anspruch genommene Zeit.

Beste Grüße,
Katrin Mette

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