Tätigkeit in Berufsbildender Schule
Aktualisiert am 10. Oktober 2014 in Keine kategorie
1 am 17. Juli 2013

Guten Tag,

bin mittelfristig an einer Tätigkeit als Wipädagagoge an einer berufsbildenden Schule interessiert.

Voraussetzungen: Studium BWL (univ.), RSZ = 8 Semester, Abschluss 2,0, anschließend 12 Jahre im Finanzbereich tätig und noch tätig

Möchte zeitnah Studium beginnen mit Ziel Ende 30 (aktuell 36 Jahre) Tätigkeit auszuüben.

Welche Schritte sind nötig ?

Vielen Dank.

 

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0 am 10. Oktober 2014

Hallo Herr Bösl,

hier kann unser Master of Arts – Wirtschaftspädagogik eine Option für Sie sein, denn dieser ermöglicht in einzelnen Bundesländern den Quereinsteig in das Berufsschullehramt.

Bezüglich des Quereinstiegs in die Berufsschullehrerlaufbahn haben wir für Baden-Württemberg die Aussage vorliegen, dass mit einem Erststudium in BWL und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn

- Sie für BWL insgesamt (aus dem Erststudium und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik) etwa 100-110 ECTS-Punkte nachweisen können und
- Sie für VWL insgesamt (aus dem Erststudium und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik) mind. 42-56 ECTS-Punkte nachweisen können.

Diese Voraussetzungen erfüllen Sie mit einem abgeschlossenen Erststudium der Betriebswirtschaftslehre in der Regel, wenn:

- Sie eine der folgenden Kombinationen bei den Vertiefungsfächern studieren:
1) Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung + VWL oder
2) Marktorientiertes Management + VWL

- sowie eine Pflichtseminararbeit aus dem Studium im Bereich der VWL schreiben und aus dem Erststudium mind. 8 SWS bzw. 10 ECTS im Bereich VWL nachweisen können.

Ohne ein betriebswirtschaftliches Erststudium ist eine Zulassung zum Quereinstieg in der Regel nicht möglich.

Leider liegen uns keine entsprechenden Angaben für die anderen Bundsländer vor. Wenden Sie sich direkt an das jeweilige Kultusministerium um zu klären, ob Sie, mit Ihren individuellen Qualifikationen und dem Master Wirtschaftspädagogik zum Quereinsteig in das Berufsschullehramt zugelassen werden würden. Hier finden Sie eine gute Übersicht über die Voraussetzung der einzelnen Bundesländer.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Master of Arts – Wirtschaftspädagogik nicht um ein Lehramtsstudium handelt. Die Zulassung zum Quereinsteig in das Berufsschullehramt ist immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Kultusministeriums.

Bei weiteren Fragen zu unseren Studiengängen sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an: 0800-22 55 88

Sonnige Grüße,

Katrin Mette

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