Hallo Caracena,
eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen aus einem früheren Hochschulstudium ist möglich, sofern hochschulrechtlich nichts dagegen spricht und die Leistungen noch nicht veraltet sind. Dabei hängt eine mögliche Anrechnung maßgeblich von der inhaltlichen Deckungsgleichheit, der Leistungsbewertung in ECTS und von Art und Umfang der Prüfungsleistung (z.B. Klausur) ab. Dies setzt jedoch eine detaillierte Einzelfallprüfung voraus. Für eine solche Anrechnungsprüfung benötigen wir von Ihnen im Einzelnen folgende Nachweise:
- ausgefüllter Antrag auf Anrechnung (zum Download unter http://www.akad.de) )
- im Antrag vollständige Angaben über die erbrachten Leistungen in Ihrem vorherigen Studium sowie eine erste Zuordnung zu unseren Studienmodulen
- die Studien- und Prüfungsordnung Ihres früheren Studiengangs
- genaue Angaben zu den Studieninhalten, die Sie angerechnet haben möchten (z.B. durch Modulbeschreibungen)
- beglaubigter Notenspiegel
- Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (spätestens bei Anmeldung)
Nach erfolgter Anrechnungsprüfung erhalten Sie dann von uns ein schriftliches Angebot über die möglichen hochschulrechtlichen und finanziellen Anrechnungen.
Verschneite Grüße,
Katrin Mette