Früheres Studium anrechenbar?
Aktualisiert am 5. Juni 2014 in Keine kategorie
3 am 2. Dezember 2010

Hallo, ich hab schon mal mit einem Studium in Erlangen angefangen, dann aber aufgehört und eine Ausbildung gemacht. Wenn ich jetzt ein Fernstudium machen würde krieg ich dann die zwei Semester von Erlangen bei AKAD angerechnet? Und was müßte ich dafür machen?

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2 am 5. Juni 2014

Hallo Caracena,

eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen aus einem früheren Hochschulstudium ist möglich, sofern hochschulrechtlich nichts dagegen spricht und die Leistungen noch nicht veraltet sind. Dabei hängt eine mögliche Anrechnung maßgeblich von der inhaltlichen Deckungsgleichheit, der Leistungsbewertung in ECTS und von Art und Umfang der Prüfungsleistung (z.B. Klausur) ab. Dies setzt jedoch eine detaillierte Einzelfallprüfung voraus. Für eine solche Anrechnungsprüfung benötigen wir von Ihnen im Einzelnen folgende Nachweise:

- ausgefüllter Antrag auf Anrechnung (zum Download unter http://www.akad.de) )

- im Antrag vollständige Angaben über die erbrachten Leistungen in Ihrem vorherigen Studium sowie eine erste Zuordnung zu unseren Studienmodulen

- die Studien- und Prüfungsordnung Ihres früheren Studiengangs

- genaue Angaben zu den Studieninhalten, die Sie angerechnet haben möchten (z.B. durch Modulbeschreibungen)

- beglaubigter Notenspiegel

- Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (spätestens bei Anmeldung)

Nach erfolgter Anrechnungsprüfung erhalten Sie dann von uns ein schriftliches Angebot über die möglichen hochschulrechtlichen und finanziellen Anrechnungen.

Verschneite Grüße,

Katrin Mette

am 5. Juni 2014

Hallo Frau Mette,

interessant finde ich Ihre Information, dass die Leistungen nicht veraltet sein dürfen. Gibt es also quasi ein “Verfallsdatum”, damit die Leistungen noch angerechnet werden können? – Wie alt dürfen die Vorleistungen denn sein?

Viele Grüße
Markus Jung

am 5. Juni 2014

Hallo Herr Jung,

weil die Fachgebiete Recht, Steuern und Informatik einem besonders schnellen Wandel unterliegen, können Leistungen dieser Fachdisziplinen nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind, alle anderen Leistungen sollten nicht älter als zehn Jahre sein.

Herzliche Grüße,

Katrin Mette

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