Anrechnung Handelsfachwirt
Aktualisiert am 5. Juni 2014 in Keine kategorie
1 am 20. Februar 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe im Juni 2010 ein Fernstudium zum geprüften Handelsfachwirt IHK bestanden. Das Fernstudium habe ich über die Akademie Handel München durchgeführt. Wenn ich dort jetzt den Studiengang B.A Handelsmanagement belegen würde werden mir 38 CP anerkannt und die Studienzeit verkürzt sich um 1 Jahr. Jetzt möchte ich gerne hier über ihr Portal den B.A BWL belegen wird der Handelsfachwirtabschluss auch bei Ihnen angerechnet und wenn ja welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt und wie lange ist dann bei Ihnen die Studiendauer?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

J.Veit

  • "Like" von
Antworten
0 am 5. Juni 2014

Hallo Herr Veit,

grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen entsprechen.

Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.

Aufgrund einer Sonderregelung unserer Hochschule Leipzig können wir bei Abschluss desHandelsfachwirts (IHK) Leistungen im Umfang von 9 ECTS auf den Bachelor of Arts – BWLanrechnen.

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf meine Kollegen und mich zu.

Beste Grüße,

Katrin Mette

  • "Like" von
Antworten
Abbruch