Ich habe vor einigen Jahren den Lehrgang zur Übersetzerin Englisch (AKAD) belegt. Kann man einen Teil dieses Lehrgangs auf den Dipl.-Wirtschaftsübersetzer anrechnen?
Hallo tipap,
es freut uns sehr, dass Sie sich wieder für ein Fernstudium bei AKAD interessieren!
Grundsätzlich können Anrechnungen möglich sein. Ohne weitere Informationen zu Ihren Leistungen aus dem Übersetzerlehrgang kann ich Ihnen aber leider keine verlässlichen Auskünfte geben.
Kommen Sie doch gerne auf meine Kollegen und mich zu, damit wir besprechen können, welche Ihrer Leistungen auf das Studium anrechenbar sind.
Beste Grüße
Katrin Mette