Hallo,
im Juni 2011 habe ich mich an der FJS für den Fernstudiengang Journalistik eingeschrieben. Das Studium kostet 150 € pro Monat und ist auf 12 Monate ausgelegt, man kann aber auch (wie ich) den verkürzten Zahlungsmodus wählen und 6x hintereinander monatlich 280 € überweisen. Nun habe ich fristgerecht zum 1. November gekündigt, soll aber die gesamten Studiengebühren bezahlen. Begründung des Schulleiters:
(Auszug aus dem Vertrag)
§ 3 – Gebühren
(1) Für die Teilnahme am Fernstudium werden Gebühren gemäß geltender Gebührenordnung erhoben.
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Die zum Zeitpunkt des Kursbeginns für den Teilnehmer geltenden Gebühren gelten für die Dauer des Fernstudiums fort. Nachträgliche Erhöhungen sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind solche Gebühren, die durch die freiwillige Nachbelegung weiterer Wahlpflichtmodule oder den freiwilligen und nicht verpflichtenden Workshopbesuch für einen späteren Zeitpunkt entstehen.
(3) Im Falle des Abbruchs des Studiums gem. § 8 Abs. 3 hat der Teilnehmer nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, die während der Lehrgangsteilnahme fällig waren, mindestens jedoch für sechs Monate.
Ich bin der Meinung, daß die Schule mir die zuviel bezahlten Gebühren zurückzahlen müßte! Auf die Ersparnis von 10 € pro Monat durch den verkürzten Zahlungsmodus würde ich verzichten. Von den 12 Lernheften, die ich anfangs erhalten habe, habe ich 8 unbenutzt und neu per Einschreiben zurückgesandt, Hausarbeiten habe ich nur zwei zur Korrektur eingeschickt (eine pro Monat ist wohl üblich).
Ich möchte die letzte Rate von 280 € keinesfalls bezahlen, diese wäre Anfang November fällig. Wer hat nun recht?
Danke für Eure Antworten!!
Christiane