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	<title>Kommentare zu: Wirtschaftspädagogik Master Schuldienst in Bayern</title>
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	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
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		<title>Von: Katrin Mette</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katrin Mette]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Aug 2012 07:14:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hallo mmalz,

unser &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/wirtschaftspaedagogik-master-of-arts/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Master of Arts – Wirtschaftspädagogik&lt;/a&gt; kann in einzelnen Bundesländern den Quereinsteig in das Berufsschullehramt ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Quereinsteig in das Berufsschullehramt immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Kultusministeriums ist. Diese Möglichkeit besteht nicht automatisch nach Abschluss des Masters.

Bezüglich des Quereinstiegs in die Berufsschullehrerlaufbahn haben wir für Baden-Württemberg die Aussage vorliegen, dass mit einem Erststudium in BWL und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn

- Sie für BWL insgesamt (aus dem Erststudium und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik) etwa 100-110 ECTS-Punkte nachweisen können und
- Sie für VWL insgesamt (aus dem Erststudium und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik) mind. 42-56 ECTS-Punkte nachweisen können.

Diese Voraussetzungen erfüllen Sie mit einem abgeschlossenen Erststudium der Betriebswirtschaftslehre in der Regel, wenn:

- Sie eine der folgenden Kombinationen bei den Vertiefungsfächern studieren:
1) Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung + VWL oder
2) Marktorientiertes Management + VWL

- sowie eine Pflichtseminararbeit aus dem Studium im Bereich der VWL schreiben und aus dem Erststudium mind. 8 SWS bzw. 10 ECTS im Bereich VWL nachweisen können.

Ohne ein betriebswirtschaftliches Erststudium ist eine Zulassung zum Quereinstieg in der Regel nicht möglich.

Leider liegen uns keine entsprechenden Angaben für die anderen Bundsländer vor. Wenden Sie sich direkt an das jeweilige Kultusministerium um zu klären, ob Sie, mit Ihren individuellen Qualifikationen und dem Master Wirtschaftspädagogik zum Quereinsteig in das Berufsschullehramt zugelassen werden würden. Hier finden Sie eine gute Übersicht über die Voraussetzung der einzelnen Bundesländer: http://www.lehrer-werden.de/lw.php?seite=1573

Kommen Sie bei weiteren Fragen zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik gerne auf uns zu.

Sonnige Grüße,

Katrin Mette]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo mmalz,</p>
<p>unser <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/wirtschaftspaedagogik-master-of-arts/" target="_blank" rel="nofollow">Master of Arts – Wirtschaftspädagogik</a> kann in einzelnen Bundesländern den Quereinsteig in das Berufsschullehramt ermöglichen.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Quereinsteig in das Berufsschullehramt immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Kultusministeriums ist. Diese Möglichkeit besteht nicht automatisch nach Abschluss des Masters.</p>
<p>Bezüglich des Quereinstiegs in die Berufsschullehrerlaufbahn haben wir für Baden-Württemberg die Aussage vorliegen, dass mit einem Erststudium in BWL und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn</p>
<p>&#8211; Sie für BWL insgesamt (aus dem Erststudium und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik) etwa 100-110 ECTS-Punkte nachweisen können und<br />
&#8211; Sie für VWL insgesamt (aus dem Erststudium und dem Masterstudium Wirtschaftspädagogik) mind. 42-56 ECTS-Punkte nachweisen können.</p>
<p>Diese Voraussetzungen erfüllen Sie mit einem abgeschlossenen Erststudium der Betriebswirtschaftslehre in der Regel, wenn:</p>
<p>&#8211; Sie eine der folgenden Kombinationen bei den Vertiefungsfächern studieren:<br />
1) Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung + VWL oder<br />
2) Marktorientiertes Management + VWL</p>
<p>&#8211; sowie eine Pflichtseminararbeit aus dem Studium im Bereich der VWL schreiben und aus dem Erststudium mind. 8 SWS bzw. 10 ECTS im Bereich VWL nachweisen können.</p>
<p>Ohne ein betriebswirtschaftliches Erststudium ist eine Zulassung zum Quereinstieg in der Regel nicht möglich.</p>
<p>Leider liegen uns keine entsprechenden Angaben für die anderen Bundsländer vor. Wenden Sie sich direkt an das jeweilige Kultusministerium um zu klären, ob Sie, mit Ihren individuellen Qualifikationen und dem Master Wirtschaftspädagogik zum Quereinsteig in das Berufsschullehramt zugelassen werden würden. Hier finden Sie eine gute Übersicht über die Voraussetzung der einzelnen Bundesländer: <a href="http://www.lehrer-werden.de/lw.php?seite=1573" rel="nofollow">http://www.lehrer-werden.de/lw.php?seite=1573</a></p>
<p>Kommen Sie bei weiteren Fragen zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik gerne auf uns zu.</p>
<p>Sonnige Grüße,</p>
<p>Katrin Mette</p>
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