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	<title>Kommentare zu: Temporärer Abbruch des Studiums</title>
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	<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=temporarer-abbruch-des-studiums</link>
	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 May 2014 10:43:42 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Fred Doeppke</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=temporarer-abbruch-des-studiums#comment-956</link>
		<dc:creator><![CDATA[Fred Doeppke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 14:22:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Beim http://www.stuttgarter-kurier.de/ gab es mal einen schönen Artikel darüber, leider habe ich ihn nicht mehr gefunden. Allerdings müsste er unter der Kategorie &quot;Bildung&quot; zu finden sein. Es stand, ebenso wie bei meiner Vorrednerin, darin, das erbrachte Leistungen &quot;gespeichert&quot; werden und eine Unterbrechung möglich ist. Allerdings muss ein Nachweis über das Prüfungsamt eingeholt werden.

Beste Grüße

Fred Döppke]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Beim <a href="http://www.stuttgarter-kurier.de/" rel="nofollow">http://www.stuttgarter-kurier.de/</a> gab es mal einen schönen Artikel darüber, leider habe ich ihn nicht mehr gefunden. Allerdings müsste er unter der Kategorie &#8220;Bildung&#8221; zu finden sein. Es stand, ebenso wie bei meiner Vorrednerin, darin, das erbrachte Leistungen &#8220;gespeichert&#8221; werden und eine Unterbrechung möglich ist. Allerdings muss ein Nachweis über das Prüfungsamt eingeholt werden.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Fred Döppke</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Katrin Mette</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=temporarer-abbruch-des-studiums#comment-955</link>
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Mette]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jul 2012 11:46:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hallo BWLerin,

das Urlaubssemester können Sie ab dem zweiten Semester beantragen. Sie haben die Wahl zwischen 1x 6 Monaten oder 2x 3 Monaten. Der Antrag muss schriftlich und aus triftigem Grund erfolgen z.B. Arbeitslosigkeit, längere Krankheit, außergewöhnliche und unvorhersehbare berufliche Belastung etc..

Während des Urlaubssemester erfolgt ein Zahlungs- und Lieferstopp, Sie können aber trotzdem auch in dieser Zeit Seminare besuchen, Klausuren schreiben oder Hausaufgaben einreichen. 

Eine längere Unterbrechung würde bedeuten, dass Sie normal kündigen müssten. Ein späterer Wiedereinstieg ist danach möglich. Inhaltlich könnten die bereits erbrachten Studienleistungen voll angerechnet werden, sofern die Leistungen nicht veraltet sind (max. 10 Jahre) und im Fernstudiengang unverändert vorkommen, finanziell nur anteilig.

Herzliche Grüße,

Katrin Mette]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo BWLerin,</p>
<p>das Urlaubssemester können Sie ab dem zweiten Semester beantragen. Sie haben die Wahl zwischen 1x 6 Monaten oder 2x 3 Monaten. Der Antrag muss schriftlich und aus triftigem Grund erfolgen z.B. Arbeitslosigkeit, längere Krankheit, außergewöhnliche und unvorhersehbare berufliche Belastung etc..</p>
<p>Während des Urlaubssemester erfolgt ein Zahlungs- und Lieferstopp, Sie können aber trotzdem auch in dieser Zeit Seminare besuchen, Klausuren schreiben oder Hausaufgaben einreichen. </p>
<p>Eine längere Unterbrechung würde bedeuten, dass Sie normal kündigen müssten. Ein späterer Wiedereinstieg ist danach möglich. Inhaltlich könnten die bereits erbrachten Studienleistungen voll angerechnet werden, sofern die Leistungen nicht veraltet sind (max. 10 Jahre) und im Fernstudiengang unverändert vorkommen, finanziell nur anteilig.</p>
<p>Herzliche Grüße,</p>
<p>Katrin Mette</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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