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	<title>Kommentare zu: Diplom noch 2013</title>
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	<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=diplom-noch-2013</link>
	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
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		<title>Von: Karin Klich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Karin Klich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jun 2012 15:50:05 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Guten Tag Herr Karl,

aktuell haben wir keine explizite Information dazu, dass 2013 nicht mehr in &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/diplom/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Diplom Studiengänge&lt;/a&gt; eingeschrieben werden kann - eine Garantie kann ich allerdings nicht geben. Unsere Hochschulen bieten diese Abschlüsse noch so lang wie möglich an, letztendlich sind aber die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ausschlaggebend.   

Im Bereich BWL bieten wir zwei Diplom-Abschlüsse an: Ein &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/betriebswirtschaftslehre-diplom-kaufmann-fh-erststudium/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Erststudium&lt;/a&gt; und ein &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/diplom/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Aufbaustudium&lt;/a&gt;, das sich an Absolventen eines ersten nicht-ökonomischen Studiums richtet. Letzteres ist fachlich auszuschliessen, da Sie ja derzeit einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang belegen. 

Alternativ können Sie in Betracht ziehen, unser BWL Diplom-Erststudium zu belegen und prüfen zu lassen, inwieweit wir Ihnen bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen können. &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/informationen/infos-zum-fernstudium/anrechnung-von-studienleistungen/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Hier&lt;/a&gt; finden Sie auf unserer Website Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten und erforderlichen Unterlagen.   

Betreffend zusätzlich zu erbringender Studienleistungen müssten Sie sich allerdings auf mindestens 50% unseres gesamten Diplom-Studiums einstellen, bedingt durch die in der Studien- und Prüfungsordnung festegegten Obergrenze prüfungsrechtlicher Anrechnungen, die festlegt, dass höchstens 50 % der Prüfungsleistungen, gemessen in ECTS-Credits, aus anderen bereits abgeschlossenen Studiengängen angerechnet werden können.

Wenden Sie sich gerne bei weiteren Fragen direkt an unser &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/informationen/kontakt/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Beratungsteam&lt;/a&gt;.

Beste Grüße

Karin Klich]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Karl,</p>
<p>aktuell haben wir keine explizite Information dazu, dass 2013 nicht mehr in <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/diplom/" target="_blank" rel="nofollow">Diplom Studiengänge</a> eingeschrieben werden kann &#8211; eine Garantie kann ich allerdings nicht geben. Unsere Hochschulen bieten diese Abschlüsse noch so lang wie möglich an, letztendlich sind aber die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ausschlaggebend.   </p>
<p>Im Bereich BWL bieten wir zwei Diplom-Abschlüsse an: Ein <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/betriebswirtschaftslehre-diplom-kaufmann-fh-erststudium/" target="_blank" rel="nofollow">Erststudium</a> und ein <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/diplom/" target="_blank" rel="nofollow">Aufbaustudium</a>, das sich an Absolventen eines ersten nicht-ökonomischen Studiums richtet. Letzteres ist fachlich auszuschliessen, da Sie ja derzeit einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang belegen. </p>
<p>Alternativ können Sie in Betracht ziehen, unser BWL Diplom-Erststudium zu belegen und prüfen zu lassen, inwieweit wir Ihnen bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen können. <a href="https://www.akad.de/informationen/infos-zum-fernstudium/anrechnung-von-studienleistungen/" target="_blank" rel="nofollow">Hier</a> finden Sie auf unserer Website Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten und erforderlichen Unterlagen.   </p>
<p>Betreffend zusätzlich zu erbringender Studienleistungen müssten Sie sich allerdings auf mindestens 50% unseres gesamten Diplom-Studiums einstellen, bedingt durch die in der Studien- und Prüfungsordnung festegegten Obergrenze prüfungsrechtlicher Anrechnungen, die festlegt, dass höchstens 50 % der Prüfungsleistungen, gemessen in ECTS-Credits, aus anderen bereits abgeschlossenen Studiengängen angerechnet werden können.</p>
<p>Wenden Sie sich gerne bei weiteren Fragen direkt an unser <a href="https://www.akad.de/informationen/kontakt/" target="_blank" rel="nofollow">Beratungsteam</a>.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Karin Klich</p>
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