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	<title>Kommentare zu: Nachweis Beschäftigung</title>
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	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
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		<title>Von: Coelho</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=nachweis-beschaftigung#comment-934</link>
		<dc:creator><![CDATA[Coelho]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 15:47:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Vielen Dank für die umgehende Antwort!]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die umgehende Antwort!</p>
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		<title>Von: Karin Klich</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=nachweis-beschaftigung#comment-933</link>
		<dc:creator><![CDATA[Karin Klich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 14:24:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Guten Tag Coelho,

schön, dass Sie sich für ein &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/informationen/infos-zum-fernstudium/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Fernstudium&lt;/a&gt; bei der AKAD interessieren!

Es gibt mehrere Wege, die Berufstätigkeit nachzuweisen:

- Selbstständig Tätige lassen in der Regel eine Bescheinigung durch ihren, bzw. einen Steuerberater ausstellen.

- Sie können Gehaltsabrechnungen einreichen aus denen Beschäftigungszeitraum und ggf. Umfang ersichtlich wird (den Betrag Ihres Gehalts können Sie selbstverständlich unkenntlich machen)

- Sie können Arbeitszeugnisse einreichen, Abschlusszeugnisse oder Zwischenzeugnisse.

Wichtig ist, dass Sie insgesamt mindestens 20 Wochen Berufspraxis Vollzeit kommen, es muss nicht zwingend am Stück erarbeitet sein.

Beste Grüße

Karin Klich]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Coelho,</p>
<p>schön, dass Sie sich für ein <a href="https://www.akad.de/informationen/infos-zum-fernstudium/" target="_blank" rel="nofollow">Fernstudium</a> bei der AKAD interessieren!</p>
<p>Es gibt mehrere Wege, die Berufstätigkeit nachzuweisen:</p>
<p>&#8211; Selbstständig Tätige lassen in der Regel eine Bescheinigung durch ihren, bzw. einen Steuerberater ausstellen.</p>
<p>&#8211; Sie können Gehaltsabrechnungen einreichen aus denen Beschäftigungszeitraum und ggf. Umfang ersichtlich wird (den Betrag Ihres Gehalts können Sie selbstverständlich unkenntlich machen)</p>
<p>&#8211; Sie können Arbeitszeugnisse einreichen, Abschlusszeugnisse oder Zwischenzeugnisse.</p>
<p>Wichtig ist, dass Sie insgesamt mindestens 20 Wochen Berufspraxis Vollzeit kommen, es muss nicht zwingend am Stück erarbeitet sein.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Karin Klich</p>
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