<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Anrechnung Technikerausbildung für Fernstudium möglich?</title>
	<atom:link href="http://fernstudium-fragen.de/?feed=rss2&#038;p=561" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=anrechnung-technikerausbildung-fur-fernstudium-moglich</link>
	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 May 2014 10:43:42 +0000</lastBuildDate>
		<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
		<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=4.0.38</generator>
	<item>
		<title>Von: Karin Klich</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=anrechnung-technikerausbildung-fur-fernstudium-moglich#comment-925</link>
		<dc:creator><![CDATA[Karin Klich]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 14:56:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fernstudium-fragen.de/index.php/bachelor/anrechnung-technikerausbildung-fur-fernstudium-moglich/#comment-925</guid>
		<description><![CDATA[Guten Tag Sylvia,

Ihre Frage muss ich leider abschlägig beantworten - aktuell können wir in diesem Fall ausschliesslich auf Hochschulleistungen Anrechnungen durchführen.

Hier ein Überblick über unser Anrechnungsprocedere: 

Was wird angerechnet?

Grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen für Fernstudium und Weiterbildung entsprechen.

Relevante Kriterien sind dabei die Semesterwochenstundenzahl (SWS), der Workload in Credits, Art und Dauer der erbrachten Prüfungsleistung (z. B. mündliche Prüfung, Klausur 120 Min. o. Ä.) sowie hochschuloffizielle Inhaltsangaben zum Fach.

Zum Zeitpunkt der Anrechnung müssen die externen Leistungen noch in ausreichendem Maße dem aktuellen Stand der Fachdisziplin entsprechen. Weil die Fachgebiete Recht, Steuern und Informatik einem besonders schnellen Wandel unterliegen, können Leistungen dieser Fachdisziplinen nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind, alle anderen Leistungen sollten nicht älter als zehn Jahre sein.

Was wird nicht angerechnet?

Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.

Wenden Sie sich gerne bei weiteren Fragen direkt an &lt;a href=&quot;http://www.akad.de/hochschulen/service/persoenliche-beratung/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;uns&lt;/a&gt;.

Beste Grüße

Karin Klich]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Sylvia,</p>
<p>Ihre Frage muss ich leider abschlägig beantworten &#8211; aktuell können wir in diesem Fall ausschliesslich auf Hochschulleistungen Anrechnungen durchführen.</p>
<p>Hier ein Überblick über unser Anrechnungsprocedere: </p>
<p>Was wird angerechnet?</p>
<p>Grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen für Fernstudium und Weiterbildung entsprechen.</p>
<p>Relevante Kriterien sind dabei die Semesterwochenstundenzahl (SWS), der Workload in Credits, Art und Dauer der erbrachten Prüfungsleistung (z. B. mündliche Prüfung, Klausur 120 Min. o. Ä.) sowie hochschuloffizielle Inhaltsangaben zum Fach.</p>
<p>Zum Zeitpunkt der Anrechnung müssen die externen Leistungen noch in ausreichendem Maße dem aktuellen Stand der Fachdisziplin entsprechen. Weil die Fachgebiete Recht, Steuern und Informatik einem besonders schnellen Wandel unterliegen, können Leistungen dieser Fachdisziplinen nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind, alle anderen Leistungen sollten nicht älter als zehn Jahre sein.</p>
<p>Was wird nicht angerechnet?</p>
<p>Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.</p>
<p>Wenden Sie sich gerne bei weiteren Fragen direkt an <a href="http://www.akad.de/hochschulen/service/persoenliche-beratung/" rel="nofollow">uns</a>.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Karin Klich</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
