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	<title>Kommentare zu: Praktisches Studiensemester</title>
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	<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=praktisches-studiensemester</link>
	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 May 2014 10:43:42 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Katrin Mette</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=praktisches-studiensemester#comment-727</link>
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Mette]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 10:47:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hallo Frau Grimm,

alle Praktika können Sie durch Ihre normale Berufstätigkeit nachweisen.

Bei den grundständigen &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/diplom/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Diplomstudiengängen&lt;/a&gt; müssen Sie Berufspraxis vor Studienstart und während des Fernstudiums nachweisen. Das sind dann die beiden Praktika im Sinne der SPO.

Bei den &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/bachelor/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bachelorstudiengängen&lt;/a&gt; ist nur während des Studiums ein Praktikum nachzuweisen, auch diesen Nachweis können Sie durch Ihre normale Berufstätigkeit erbringen.

Auch beim Probestudium im Rahmen der Zulassung zum &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/informationen/infos-zum-fernstudium/studieren-ohne-abitur/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Studium ohne Abitur&lt;/a&gt; muss Berufstätigkeit vor Beginn des Fernstudiums nachgewiesen werden.

Folgende Nachweise der Berufstätigkeit können akzeptiert werden:

Angestellte:
- Zeugnisse früherer Arbeitgeber
- Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers (der Beschäftigungszeitraum muß eindeutig hervorgehen, außerdem sollte eine (grobe) Beschreibung der Aufgaben enthalten sein)

Selbstständige:
- Nachweis des Steuerberaters 

Kommen Sie im Zweifel auf meine &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/informationen/kontakt/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Kollegen der Beratung oder mich&lt;/a&gt; zu, wir prüfen gerne vorab, ob Ihre Nachweise ausreichend sind.

Herzliche Grüße,

Katrin Mette]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Grimm,</p>
<p>alle Praktika können Sie durch Ihre normale Berufstätigkeit nachweisen.</p>
<p>Bei den grundständigen <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/diplom/" target="_blank" rel="nofollow">Diplomstudiengängen</a> müssen Sie Berufspraxis vor Studienstart und während des Fernstudiums nachweisen. Das sind dann die beiden Praktika im Sinne der SPO.</p>
<p>Bei den <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/bachelor/" target="_blank" rel="nofollow">Bachelorstudiengängen</a> ist nur während des Studiums ein Praktikum nachzuweisen, auch diesen Nachweis können Sie durch Ihre normale Berufstätigkeit erbringen.</p>
<p>Auch beim Probestudium im Rahmen der Zulassung zum <a href="https://www.akad.de/informationen/infos-zum-fernstudium/studieren-ohne-abitur/" target="_blank" rel="nofollow">Studium ohne Abitur</a> muss Berufstätigkeit vor Beginn des Fernstudiums nachgewiesen werden.</p>
<p>Folgende Nachweise der Berufstätigkeit können akzeptiert werden:</p>
<p>Angestellte:<br />
&#8211; Zeugnisse früherer Arbeitgeber<br />
&#8211; Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers (der Beschäftigungszeitraum muß eindeutig hervorgehen, außerdem sollte eine (grobe) Beschreibung der Aufgaben enthalten sein)</p>
<p>Selbstständige:<br />
&#8211; Nachweis des Steuerberaters </p>
<p>Kommen Sie im Zweifel auf meine <a href="https://www.akad.de/informationen/kontakt/" target="_blank" rel="nofollow">Kollegen der Beratung oder mich</a> zu, wir prüfen gerne vorab, ob Ihre Nachweise ausreichend sind.</p>
<p>Herzliche Grüße,</p>
<p>Katrin Mette</p>
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