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	<title>Kommentare zu: Anrechnung Handelsfachwirt</title>
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	<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=anrechnung-handelsfachwirt</link>
	<description>Fragen und Antworten zum Fernstudium</description>
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		<title>Von: Katrin Mette</title>
		<link>http://fernstudium-fragen.de/?thread=anrechnung-handelsfachwirt#comment-626</link>
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Mette]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 10:10:44 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hallo Herr Veit,

grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen entsprechen.

Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.

Aufgrund einer Sonderregelung unserer Hochschule Leipzig können wir bei Abschluss des &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/weiterbildung/details/fernstudium/lehrgang/gepruefter-handelsfachwirtin-ihk-wahlpflichtbereich-mitarbeiterfuehrung-und-qualifizierung/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Handelsfachwirts (IHK)&lt;/a&gt; Leistungen im Umfang von 9 ECTS auf den &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/betriebswirtschaftslehre-bachelor-of-arts/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bachelor of Arts - BWL&lt;/a&gt; anrechnen.

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf &lt;a href=&quot;https://www.akad.de/informationen/kontakt/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;meine Kollegen und mich&lt;/a&gt; zu.

Beste Grüße,

Katrin Mette]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Veit,</p>
<p>grundsätzlich gilt, dass Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden können, wenn es sich um Hochschulleistungen handelt und die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das heißt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der bereits erbrachten Leistungen müssen denen der AKAD-Fachhochschulen entsprechen.</p>
<p>Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen, Weiterbildungen von Industrie- und Handelskammern, von Fachschulen und sonstigen Bildungsträgern, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind (z. B. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien), können nicht angerechnet werden.</p>
<p>Aufgrund einer Sonderregelung unserer Hochschule Leipzig können wir bei Abschluss des <a href="https://www.akad.de/weiterbildung/details/fernstudium/lehrgang/gepruefter-handelsfachwirtin-ihk-wahlpflichtbereich-mitarbeiterfuehrung-und-qualifizierung/" target="_blank" rel="nofollow">Handelsfachwirts (IHK)</a> Leistungen im Umfang von 9 ECTS auf den <a href="https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/betriebswirtschaftslehre-bachelor-of-arts/" target="_blank" rel="nofollow">Bachelor of Arts &#8211; BWL</a> anrechnen.</p>
<p>Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf <a href="https://www.akad.de/informationen/kontakt/" target="_blank" rel="nofollow">meine Kollegen und mich</a> zu.</p>
<p>Beste Grüße,</p>
<p>Katrin Mette</p>
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